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Fragen zum Presseausweis
Unterschied der Vorstellungen von Staat und Ausstellerverbänden?

DJV, ver.di/DJU, BDZV und VDZ halten sich weitgehend an die Richtlinien der Innenminister. Darin ist neben den ausstellungsberechtigten Verbänden auch geregelt, dass Ausweise auch an Nichtmitglieder bei entsprechenden Nachweisen auszustellen sind. ("Die Ausweise werden nur an hauptberufliche Journalisten ausgegeben, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben)

An Personen, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus hauptberuflicher journalistischer Tätigkeit erzielen. ....." (wie oben beschrieben), schreiben vor, dass die Ausweise der genannten Verbände einheitlich in Form, Farbe und Text gestaltet sein müssen und bestimmte Angaben enthalten müssen.

Außerdem ist der Text für die Rückseite zur Funktion des Presseausweises als Nachweis gegenüber Behörden usw. festgelegt. Nachzulesen im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 76 vom 23. Dezember 1993. http://www.landtag.nrw.de

 

Wer entscheidet über das Design?

Der anzuerkennende Ausweis der ausstellungsberechtigten Verbände muss gleich in Form, Farbe und Text sein und bestimmte Angaben enthalten. Wie er aussieht, darauf verständigen sich diese Verbände - auch nach den Anforderungen ihrer Mitglieder - und teilen das mit, da nehmen die Innenminister keinen Einfluss. Wer ihn bekommen darf, ist ebenfalls im Text geregelt.

 

Wer legt fest, wer den Presseausweis bekommen darf?

In Zweifelsfällen verständigen sich die Verbände untereinander, sie sind auch gehalten, Ablehnungen und Ablehnungsgründe untereinander auszutauschen. Dazu soll es in Zukunft auch eine gemeinsame Clearingstelle geben. Die Gespräche in Vorbereitung des neuen Presseausweises haben aber auch dazu gedient, sich über neue Berufe, Berufsbezeichnungen und Arbeitsfelder im Journalismus auszutauschen und zu einer gleichmäßigen Bewertung zu kommen.

 

Gewährung von Presserabatten

Der Presseausweis ist keine Rabattkarte und dient nur zur Erleichterung der journalistischen Arbeit. Ähnlich ist es allerdings auch bei Firmenausweisen von Industrie und Staatsorganen. Berufsgruppen, Firmen und Behörden erhalten häufig Vergünstigungen, die man durch Vorlage eines spezifischen Ausweises erhält. Wir halten es für selbstverständlich, dass Journalisten als wichtige Berufsgruppe ebenfalls Vergünstigungen erhalten. Im Gegensatz zu den anderen Verbänden setzen wir uns für Sonderkonditionen ein.

 

Es ist selbstverständlich, dass man keine Vergünstigungen von Firmen annimmt, über die man auch journalistisch berichtet. Es ist auch wichtig die Höhe der Vergünstigung zu bewerten. Ein Nachlass von 3 € pro Monat auf einen Mobilfunkvertrag wird an alle Journalisten gewährt und ist daher auch nicht von einer positiven Berichterstattung abhängig. Dagegen sind Verträge mit vollständiger Gebührenbefreiung grundsätzlich eine unzulässige Einflussnahme.


Der alte Presseausweis gültig bis 31.12.2005

Der alte Presseausweis gültig bis 31.12.2005


Letzte Änderung:  14:10 18/10 2005

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